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BPX - Best Practice eXperts

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ICT-Wissen für Manager und Berater
 :: Records Management - Sorgfaltspflicht für Führungskräfte

Records Management - Sorgfaltspflicht für Führungskräfte
 
NEU! Podcast
Records Management hören Sie rein!


Dieses Booklet ist nur als E-Book (PDF) erhältlich.
Die Papierversion ist leider vergriffen.


Records Management 
Sorgfaltspflicht für Führungskräfte:

Was Manager wissen müssen!
ISBN 3-905413-09-4

30 CHF / 20 EUR                             
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Was ist modernes Dokumentenmanagement?
Was beinhaltet Records Management?
Wo liegen die Verantwortlichkeiten?
Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
Woran muss man beim Archivieren achten?
Wie organisiert man Records Management?
Welche Begriffe muss man kennen?

Dieses Booklet beantwortet Managementfragen! 
Sie finden Übersichten, Checklisten und Praxisbeispiele. 

Erscheinungsdatum: 3. März 2006
 
Autor:
Lukas Fässler
 

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 :: Booklets
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Records Management :: Editionspartner
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 Inhalt  ::  Records Management - Sorgfaltspflicht für Führungskräfte
Titel

Records Management, DMS
(Archivierung, Aktenmanagement, Schriftgutverwaltung)
Sorgfaltspflicht für Führungskräfte
 
Praxisleitfaden Recordsmanagement; Speziell für
in Kantonen und Gemeinden
 

Zielgruppe

Entscheider in Unternehmen (KMU / Mittelstand) für
Records Management und DMS-Systeme
E-Business Projektleiter Records Management und DMS
E-Business Berater für Records Management und DMS
Mitarbeiter in E-Business-Projekten im Bereich
Records Management und DMS-Systeme

 

Kapitel

    Vorwort Dr. Pascal Sieber und Nicole Scheidegger
     
1.   Management Summary
2.   Grundbegriffe und Prozesse
3.   Gesetzliche Grundlagen des Records Managements
4.   Grundlagen: Öffentlich-rechtliche Institutionen
5.   Internationale Normen und Standards
6.   Methoden und Verfahren für die Umsetzung
7.   Editionspartner

 

    Autorenteam und BPX
     

Cover

«Records Management» in hoher Auflösung, JPG, ca. 800 KB
 

 

Buchrücken

Was ist modernes Dokumentenmanagement?
Was beinhaltet Records Management?
Wo liegen die Verantwortlichkeiten?
Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
Woran muss man beim Archivieren achten?
Wie organisiert man Records Management?
Welche Begriffe muss man kennen?

In diesem Booklet finden Sie Antworten auf
Fragen, die sich Manager heute stellen müssen.
Komplexe Inhalte werden einfach dargestellt und
auf den Punkt gebracht.

An Praxisbeispielen werden erfolgreiche
RM-Projekte u.a. von Kantonen und
Finanzdienstleistungern aufgezeigt.

Übersichten, Checklisten und Praxistipps
machen aus diesem Booklet eine wertvolle
Informationsquelle und ein übersichtliches
Nachschlagewerk.

Rheinfelden/Schweiz
BPX-Edition 2006
www.bpx.ch
30 CHF / 20 €

ISBN 3-905413-09-4
ISBN 978-3-905413-09-0

 :: Presse / Medien-Info
 :: Presse Communique
 :: Buchbesprechung
 :: Pressespiegel
 :: Bilder Cover
 :: Buch-Info
 :: Booklet Keywords

  :: Aktenführung

  :: Archvierung

  :: Corporate Governance

  :: DMS

  :: Dokumenten Management

  :: ISO Norm 15489

  :: KOST

  :: MoReq

  :: Recordsmanagement (RM)

  :: Records Management (RM)

  :: Records Management Policy

  :: Projekt-Management

  :: RM Initialisierung

  :: RM Analyse

  :: RM Konzept

  :: RM Betrieb

  :: RM Auditierung

  :: Schriftgutverwaltung

  :: Sorgfaltspflicht

  :: Staats- und Stadtarchive

 :: Events

ICT-Weiterbildung
FHNW Weiterbildung zum E-Business Manager
 
 :: Artikel - Records Management, DMS, Aktenmanagement

Digitales Aktenmanagement
Herausforderung für Geschäftsführung & IT
(Records Management, DMS, digitale Aufbewahrung,
Archivierung, Schriftgutverwaltung,
Records Management Systeme & Lösungen)

von Lukas Fässler
(Auszug. Kompletter Artikel mit Grafiken hier als PDF oder auf www.netzwoche.ch )

„Legen Sie das zu den Akten“ ist eine Redewendung, die uns in der digitalen Welt vor allerlei Probleme stellt. Was ist eine digitale Akte und wo wird sie abgelegt? Und wenn sie abgelegt ist, wie finde ich sie wieder und wie stelle ich sicher, dass sie nicht verändert wurde? All dies sind Fragen, mit denen sich Geschäftsführer heute intensiv auseinandersetzen müssen.

Die explosionsartige Zunahme von Informationen, neue gesetzliche Anforderungen an die Datenhaltung, Beweistauglichkeit, Authentizität und Identität sowie die Reproduzierbarkeit digitalisierter Daten und schliesslich die langzeitorientierte Aufbewahrung (Archivierung) erfordern eine straffe Organisation der Informationsverwaltung und eine effiziente Nutzung der vorhandenen Speicherressourcen in Unternehmen und Verwaltungen. Obwohl die erzeugten Datenmengen exponentiell wachsen und die gesetzlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Anforderungen an die Langzeitverfügbarkeit von digitalen Daten laufend zunehmen, sind keine verlässlichen Lösungen verfügbar. Diese Situation erschien den Vereinten Nationen so alarmierend, dass sie 2003 die digitale Langzeitarchivierung in einer UNESCO - Charta zum «dringenden Anliegen von weltweiter Bedeutung» erklärten. Moderne Strategien der Datenhaltung, Datenverwaltung und Datenarchivierung sollen die Verwaltbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen sichern, den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen genügen, Speicherressourcen sinnvoll und kostengünstig nutzen und wenn möglich auch noch den Return on Investment (ROI) maximieren. Genau diese Anforderungen versucht man heute mit Information Lifecycle Management (ILM) oder Records Management (RM) abzudecken.

Die Anforderungen an die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitungen bezüglich Wahrnehmung und Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten steigen ständig. Auch im Bereich des Informationsmanagements in Unternehmen und Verwaltungen bestehen umfassende Sorgfaltspflichten der Führungskräfte. Die Nichterfüllung dieser Sorgfaltspflichten führt im Falle eines Schadenseintritts bei den Aktionären, Gläubigern oder Dritten zu Forderungen an die Unternehmen oder den Staat und die entsprechenden Verantwortungsträger. In Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessen müssen die Streitparteien zunehmend auf elektronisch erstellte, gespeicherte und archivierte Daten zurückgreifen, wenn sie ihre Ansprüche im Beweisverfahren belegen wollen. Wer in diesem Moment weder auf die relevanten Informationen zugreifen noch diese innert angemessener Frist beweistauglich reproduzieren kann, läuft erhebliche Gefahr, Ansprüche, die unzutreffenderweise gegen ihn erhoben werden, abzuwehren oder seine Forderungen mangels Beweisbarkeit nicht durchsetzen zu können.

Die Führungskräfte sind deshalb von Gesetzes wegen und auch gestützt auf international anerkannte Normen und Standards, interne und externe Prüfstellen- und Kontrollorganvorgaben verpflichtet, die Verfügbarkeit und Unveränderbarkeit wichtiger Informationen sicherzustellen.

Ordnungsgemässes Informationsmanagement im Rahmen von Records Management / Recordsmanagement

Ein zentraler Aspekt des ordnungsgemässen Informationsmanagement fokussiert die geschäftsrelevante Unterlagen bzw. Akten. Dieser Teil des Informationsmanagements (IM) wird als Aktenmanagement (engl. Records Management; Schriftgutveraltung; Aktenverwaltung, Aktenführung) bezeichnet.

Akten stellen Aufzeichnungen der Geschäftstätigkeit dar. Während vor wenigen Jahren in der Regel von schriftlichen Aufzeichnungen (konventionelle Papierakten) die Rede war, wird gegenwärtig zunehmend über die Aufzeichnung der Akten auf digitalen Medien (digitale Akten) diskutiert. In diesem Zusammenhang können die Akten als Informationsobjekte bezeichnet werden, die unabhängig vom Informationsträger (Papier oder digital), d.h. medienneutral, bei der Geschäftstätigkeit einer Organisation erzeugt oder verwendet werden (Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 1998; GEVER Koordination und Beratung [GKB], 2003). Die Akten haben einen nachweislichen Charakter, da sie letztlich Zeugnisse von Handlungen darstellen. Daher müssen sie Kriterien wie Zuverlässigkeit und Authentizität erfüllen. Die Zuverlässigkeit bemisst sich am Grad der Vollständigkeit der formalen Merkmale sowie der Prozess- und Kontextinformationen (Metainformationen). Die Authentizität der Akten wird gewährleistet, indem sie nach ihrer Erstellung vor Veränderungen oder Verlust geschützt werden. Darüber hinaus sind Akten jederzeit reproduzierbar (ISO, 2001). Durch die Aktenreproduzierbarkeit werden die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz der Geschäftstätigkeit gewährleistet. Akten bilden damit das Rückgrat der Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen, und sie sind aus dem täglichen Geschäft nicht mehr wegzudenken.

Digitale Akten (Records Management / Recordsmanagement)

Die digitale Akte stellt das Pendant zur Papierakte dar. Die digitale Akte ist also eine Akte in elektronischer Form, indem sie zuvor mit Hilfe einer Software oder mittels Digitalisierung, z.B. durch Scannen von Papierakten, Aufnehmen von Video- oder Tonsequenzen oder Mikroverfilmung, erstellt wurde. Der Einzug digitaler Akten in die Geschäftstätigkeit der Organisationen stellt eine grosse Herausforderung für den ordnungsgemässen Umgang mit geschäftsrelevanten Unterlagen dar und verursacht Veränderungen in der Arbeitsweise. Beispielsweise lösen heutzutage E-Mail-Nachrichten allmählich die traditionelle Ein- und Ausgangspost in Papierform ab: Das Volumen der jährlich gesendeten geschäftlichen E-Mails überstieg im Jahr 2003 erstmals 1 Exabyte (1 Exabyte ist gleich 1 Milliarde Gigabyte). Dies ist ein Anstieg von 41 Prozent seit 2002. Unter den E-Mail-Nachrichten, welche die Mitarbeiter/innen erstellen oder empfangen, befinden sich häufig geschäftsrelevante Informationen, die im eigenen Papierkorb unregistriert bleiben und daher nicht ordnungsgemäss abgelegt werden. Geschäftsrelevante Informationen in digitaler Form, die mit Hilfe der gängigen Textverarbeitungsprogramme erstellt sind, bleiben sehr oft auf den persönlichen Laufwerken der Mitarbeiter/innen gespeichert, d.h. sie sind unzugänglich für die übrigen Mitglieder der Organisationsbelegschaft. Auch beim digitalen Aktenmanagement geht es darum, die geschäftsrelevanten von den nichtgeschäftsrelevanten Unterlagen zu trennen, den Geschäftskontext von Akten durch Metadatenbildung, Dossierbildung, geschäftsbezogene Ordnungs- und Ablagesysteme usw. zu sichern und nach ihrem Lebenszyklus zu verwalten. Bevor ein Bearbeitungsprozess im digitalen Aktenmanagement elektronisiert wird, sollte er zwingend auf Optimierungspotenzial untersucht werden. Es macht nämlich keinen Sinn, einfach die bestehenden (bürokratischen) Abläufe auf Computer abzubilden, wenn doch gerade hier ein wesentliches Rationalisierungspotenzial vermutet wird. In Anlehnung an das medienneutrale Funktionenmodell für das Aktenmanagement (vgl. Abbildung, siehe PDF) werden im Folgenden die vier identifizierten Funktionsgruppen im Hinblick auf digitales Aktenmanagement spezifiziert. Gleichzeitig wird auf grundlegende funktionale Anforderungen an ein System zum digitalen Aktenmanagement hingewiesen.

Die neue Führungsaufgabe Die Einführung von Records Management ist zunächst eine Führungsaufgabe, welche darin besteht, für das Unternehmen oder die Dienststelle eine Strategie festzulegen. Zweck und Nutzen, Chancen und Risiken, Ziele und Vision, Methodik und Verfahren und schliesslich die Umsetzung und Realisierung sind zu definieren und von oberster Führung zu alimentieren.

Vorab handelt es sich um einen organisatorischen Prozess: Es ist im ersten Schritt festzulegen, welche Aufzeichnungen wann entstehen, wie sie zu erfassen und aufzubewahren sind und wann und wie eine Vernichtung der Unterlagen erfolgen kann. Für alle diese Teilfragen ist überdies zu klären, welche Personen Zugriffsberechtigungen erhalten sollen und wer Überwachungsfunktionen wahrzunehmen hat.

In weiteren Projektschritten erfolgt dann vorerst eine Risikobeurteilung bezüglich der Relevanz, Beweislast und Reproduzierbarkeit von Informationen aus Sicht des Unternehmens, die daraus abzuleitenden Massnahmen, die Festlegung der elektronischen Unterstützungsprozesse und deren Einrichtung sowie die Implementierung und der Betrieb eines umfassenden, auf kontinuierliche Verbesserung ausgerichteten Records-Management-Systems in der Unternehmung. Das dafür auszuarbeitende Betriebskonzept hat alsdann für die Nutzungsphase die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen, die finanziellen, personellen und technischen Ressourcen festzulegen und die Kontroll- und Überwachungsmechanismen (interne Audits, externe Audits, Reviews, Berichte an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat) zu definieren. Die Einführung, Umsetzung und der Betrieb eines umfassenden, gesetzeskonformen Records-Management-Systems erfordert ein projektmässiges Vorgehen. Aber ohne Unterstützung und Lenkung des Projektes durch die oberste Führung der Unternehmung sind alle Versuche zur Umsetzung nach unserer bisherigen Erfahrung zum Vornherein zum Scheitern verurteilt. Im Übrigen ist und bleibt diese Aufgabe in der Verantwortung des Managements, da dieses ja auch entsprechende Sorgfaltspflichten trägt , welche es grundsätzlich nicht delegieren kann.

Projektmanagement im Records Management / Recordsmanagement

Die Planung, Realisierung, Einführung und der Betrieb eines umfassenden, gesetzeskonformen Records-Management-Systems ist eine komplexe Angelegenheit. Sie muss professionell und mittels eines erprobten Projektmanagementverfahrens im Unternehmen eingeführt werden. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung im Projekt sind in der Projektorganisation festzuhalten, welche vom obersten Management zu verabschieden ist. Im Projektausschuss muss die Führungsebene als Auftraggeber und Projektverantwortliche eingebunden sein. Der oder die Projektleiter sind entsprechend vorab zu schulen . Es empfiehlt sich, allenfalls als Moderator einen externen Berater beizuziehen, welcher mit seiner Erfahrung die Aktivitätenplanung, die Terminplanung, die Methodik und das Vorgehen unterstützend begleiten kann und dadurch auch die Qualitätskontrolle im Projekt wahrnehmen kann. Im Projekthandbuch sind die notwendigen Aktivitäten, Personen (Projektmitarbeiter), Termine und/oder Meilensteine sowie Budgetvorgaben festzuhalten. Der Projektfortschritt ist vom Projektausschuss streng und in kurzen Abständen durch Projektausschuss-Sitzungen und einer Rapportierungspflicht des Projektleiters sicherzustellen. Wir empfehlen ein phasenweises Vorgehen über Analyse (IST-Aufnahme), Konzept (Ableitung von Anforderungen), Realisierung (Evaluation, Umsetzung und Implementierung von neuer Aufbau- und Ablauforganisation [Prozessen] und Infrastrukturen [IT-Applikationen usw.]) sowie Betrieb (Regelungen für die laufende Nutzung).

Als Projektziel ist zu definieren, dass für das Unternehmen ein umfassendes und gesetzeskonformes Records-Management-System zu entwickeln, einzuführen und zu betreiben ist. Records Management zielt auf eine nachvollziehbare Erstellung von Dokumenten, ihre Benutzung, Speicherung, kurz- und langfristige Aufbewahrung und Vernichtung, ihren Schutz und ihre Pflege während und nach ihrem aktiven betrieblichen Einsatz. Ohne einheitliches Vorgehen besteht u.a. die Gefahr, dass Informationen nicht oder nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder inkonsistent zur Verfügung stehen und Nachweise nicht erbracht werden können. Als Folge davon können sich sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Risiken und konkrete Schäden ergeben . Die Anwendung der Policy ermöglicht damit, dass Informationen schnell wiedergefunden werden, Informationen vollständig, konsistent und zur richtigen Zeit am richtigen Ort den berechtigten Personen zur Verfügung stehen, für gerichtliche oder aussergerichtliche Verfahren integer (Integrität: Schriftgut ist vollständig und unverändert), zuverlässig (Zuverlässigkeit: Schriftgut ist vollständig und korrekt), authentisch (Authentizität: Schriftgut ist geschützt vor ungewollten Änderungen) und benutzbar (Benutzbarkeit: Schriftgut kann gefunden und genutzt werden) zur Verfügung stehen.

Qualitätsstandards setzen durch Auditierung und Weiterbildung

Die Implementierung eines Records-Management-Systems nach der ISO-Norm 15489 bringt den Führungskräften den zusätzlichen Vorteil, dass dieses System von unabhängigen Dritten (Auditunternehmung) auf Konformität mit der Norm überprüft werden kann. Damit wird einerseits sichergestellt, dass nachweislich über den Auditbericht der Prüfungsunternehmung festgestellt wird, ob ein nach international anerkannten Normen definiertes Records-Management-System vorhanden und betrieben wird. Zudem erhält die Führung aus dem einzelnen Audit auch konkrete Hinweise und Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems. Mit der Konformitätsprüfung wird damit die Führung massiv entlastet, wenn die Frage der Erfüllung der geforderten Sorgfaltspflichten im Raume steht. Es ist daher gerade aus Gründen der Enthaftung für die Führung zu empfehlen, das Records-Management-System nach der ISO-Norm aufzubauen und auch von unabhängiger Seite prüfen zu lassen.

Als erste Weiterbildungsinstitution hat die FHNW in Basel die Ausbildung zum Certified e-comtrust Records Manager in den Nachdiplomskurs Intranet und Prozessmanagement integriert. Hier erhalten Führungskräfte die Grundlagen für ein rechtskonformes Aktenmanagement.

© Luksas Fässler, RA.
   Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Zitieren aus diesem Text nur mit korrektem Quellenverweis.

Literaturverzeichnis / Literaturverweise zu Records Management


Records Management  Sorgfaltspflicht für Führungskräfte:
Was Manager wissen müssen! ISBN 3-905413-09-4

InfoWeek, Das IT-Magazin für die Schweiz, Heft Nr. 17/2005 vom 26.9.2005, Seite 35–42

http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=17721&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

Cornwell Management Consultants plc (2001), welche den Standard „Model Requirements for the Management of Electronic Records (MoReq) im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet hat (vgl. Abschnitt 7.2.1.); http://www.cornwell.co.uk/moreqdocs/moreq.pdf

http://ikeep.com/da_archivestrategy.pc

Vgl. dazu explizit die Definition von „Records Management“ nach DIN-ISO 15489 als eine Führungsaufgabe; dazu Ziffer 3.2.5

e-comtrust International AG in Zug bietet einen Lehrgang mit dem Abschluss als Certified e-comtrust Records Manager CeRM; www.e-comtrust.ch

VOI-Publikation, a.a.O., Seite 180

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