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lm aktuellen
Newsletter-Survey gibt es nur zehn Unternehmen,
deren E-Mails rechtlich einwandfrei sind.
Untersucht wurden 278 beim
Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter
registrierte Publikationen. Nur 34,8% hatten ein
komplettes Impressum. 9,4% der Newsletter
unterlassen gar den gesetzlich geforderten
Hinweis auf eine Abbestellmöglichkeit. Das
Teledienstegesetz fordert Angaben zur schnellen
elektronischen Kontaktaufnahme im Impressum. Nur
41,7% der E-Mails nennen neben der Postanschrift
auch eine E-Mail-Adresse oder eine
Telefonnummer. 33,8% riskieren Abmahnungen, weil
sie gar keine Kontaktdaten nennen.
Die fünf Regeln für korrekte Newsletter
Bevor die Kür der grafischen Gestaltung in
Angriff genommen wird, sollte erst einmal die
Pflicht der formalen Gestaltung eines
Newsletters erledigt sein. Erschreckendes
Ergebnis der Analyse von 278 deutschsprachigen
Newslettern: nur ganze 10 erfüllten die
Voraussetzungen.
1. Firma als Absender klar erkennbar
Der Leser soll sofort erkennen, welches
Unternehmen ihm eine E-Mail schickt
2. Betreff mit aktueller Information
Die Betreffzeile soll verraten, warum es lohnt,
gerade diesen Newsletter zu öffnen.
3. Persönliche Anrede
E-Mail-Marketing ist Beziehungsmarketing – viele
Leser wollen mit Namen angesprochen werden
4. Abbestellmöglichkeit
Ein Newsletter unterscheidet sich von Spam durch
eine bequeme Abbestellfunktion
5. Impressum
Für Publikationen wie Newsletter gilt die
Kennzeichnungspflicht mit allen Kontaktdaten
Quelle:
http://www.absolit.de/5regeln.htm
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